Dienstleistungen
Auf dieser Seite finden Sie Dienstleistungen der Stadt Jena auf einen Blick. Unter Dienstleistungen werden die Services verstanden, die aktiv bei der Stadt abgefragt werden können. Sie können innerhalb der Liste direkt nach dem Titel einer Dienstleistung suchen, über Kategorien oder Bereiche filtern.
Aufenthalt - Asylverfahren
Wer das Asylrecht für sich in Anspruch nehmen will, muss sich einem Asylverfahren (Anerkennungsverfahren) unterziehen.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Aufenthaltserlaubnis - Arbeitsplatzsuche
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Ausbildung oder Studium
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Aufenthaltserlaubnis - Auflagenänderung
Auflagenänderung beim Fachrichtungswechsel im Studium oder beim Wechsel der Arbeitsstelle
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung und Studium
Diese Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausbildung oder zum Studium zeitlich befristet und zweckgebunden erteilt werden.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Aufenthaltserlaubnis - Blaue Karte EU
Aufenthaltserlaubnis zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Aufenthaltstitel - Übertrag
Neuausstellung des Aufenthaltstitels
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen
Eine Aufenthaltsgenehmigung aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen kann in Deutschland erteilt werden.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
Immigranten in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, um einer Beschäftigung nachgehen zu können.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Einladungs- & Verpflichtungserklärung
Gäste nach Deutschland einladen
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde
Familienzusammenführung beantragen
Eine Familienzusammenführung wird auf der Ausländerbehörde beantragt. Unter Erfüllung der Vorschriften wird eine Aufenthaltserlaubnis ausgesprochen.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Ausländerbehörde