Dienstleistungen
Auf dieser Seite finden Sie Dienstleistungen der Stadt Jena auf einen Blick. Unter Dienstleistungen werden die Services verstanden, die aktiv bei der Stadt abgefragt werden können. Sie können innerhalb der Liste direkt nach dem Titel einer Dienstleistung suchen, über Kategorien oder Bereiche filtern.
Bauvorbescheid
Mit dem Vorbescheid wird entweder die grundsätzliche Eignung eines Grundstückes für eine bestimmte Bauabsicht geklärt oder aber auch bereits Details.
- Bauordnung / Denkmalschutz
- Bauordnung
Bebauungspläne - Auskunft und Beratung
Beratung und Beantwortung von Nachfragen während des Aufstellungsverfahrens eines Bebauungsplanes
- Stadtplanung
- Stadtentwicklung & -planung
Bebauungspläne mit Rechtskraft - Auskünfte
Einsichtnahme und Auskunft gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
- Stadtplanung
- Stadtentwicklung & -planung
Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
Der Bürgerservice kann unter bestimmten Voraussetzungen Beglaubigungen vornehmen.
- Arbeitsmarkt
- Bürgerservice
Beglaubigungen - Fachdienst Gesundheit
Der Fachdienst Gesundheit kann Beglaubigungen von Kopien mit Bezug zum Gesundheitswesen vornehmen.
- Gesundheit
- Medizinischer Dienst
Begleitetes Fahren ab 17
Das Ziel des Programmes ist es, die Unfallquote gerade bei jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern zu verringern.
- Kraftfahrzeug / Führerschein
- Fahrerlaubnisbehörde
Beihilfe für Beamte der Stadtverwaltung Jena
Der Dienstherrn gewährt den Beihilfeberechtigten bestimmte Aufwendungen als Ergänzung zur Eigenvorsorge.
- Gesundheit
- Personal
Beistandschaft
Beistandschaft ist ein Hilfsangebot für alleinerziehende Eltern, welches sich mit der Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsansprüchen beschäftigt.
- Jugend & Soziales
- Jugendhilfe
Belästigungen durch Lärm, Licht, Geruch, Strahlen, Erschütterungen anzeigen
Fühlen Sie sich durch Lärm, Geruch oder Erschütterungen belästigt, können Sie sich an das Team Immissionsschutz wenden.
- Umwelt
- Umweltschutz
Bestattungskostenübernahme
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
- Jugend & Soziales
- Sozialhilfe