
Conseil en matière de dettes et d'insolvabilité des consommateurs
- Conseil général en matière de dettes
- Procédure d'insolvabilité des consommateurs
- Dettes de loyer et d'énergie
- Prestations pour les détenus en milieu carcéral
Les consultations sont gratuites.
Nous ne pouvons proposer nos prestations de conseil pour les points 1, 3 et 4 qu'aux citoyens de la ville d'Iéna.
Details
1. Schuldnerberatung und 2. Verbraucherinsolvenzberatung
Wir bieten umfassende Beratung und Hilfestellung zu Ihrer bestehenden finanziellen und persönlichen Situation. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, wie Ihre Schuldensituation bewältigt werden kann. Wir übernehmen nicht Ihre Schulden, sondern zeigen Perspektiven zur Schulden-regulierung auf. Wir behandeln alle Ihre Angaben vertraulich, unter Einhaltung der Gesetze. Als anerkannte Beratungsstelle unterstützen wir Sie Im Falle eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beim außergerichtlichen Einigungsversuch und bei der Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
Was wir von Ihnen erwarten
- eine aktive und vertrauensvolle Mitarbeit
- dass Sie keine neuen Schuldverpflichtungen eingehen (Kredit, Bestellung, Umschuldung)
- dass Sie keine neuen Zahlungsversprechen / Ratenzahlungen gegenüber Ihren Gläubigern machen (das gilt nicht bei aktuellen Mieterückständen, Stromschulden oder drohenden Haftstrafen)
- verweisen Sie den Gläubiger auf Ihren Termin oder Ihre Vorsprache in der Schuldnerberatung
- dass Sie keine Formulare bei Hausbesuchen unterzeichnen (Selbstauskunft, Abtretung)
- dass Sie Ihre finanziellen Verhältnisse vollständig offen legen
- dass Sie mit uns getroffene Vereinbarungen und Termine einhalten
Vorbereitung Ersttermin
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise zur Vorbereitung des Ersttermins unter ->Downloads.
Offene Sprechstunde
Die offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr statt. Zu dieser Kurzberatung sollten Sie Auskunft geben über:
- welche Ihrer Schulden drückt am meisten und warum
- die Höhe der Überschuldung
- Anzahl der Gläubiger
- die Höhe und Art Ihrer Einkommen
3. Miet- und Energieschulden und 4. Leistungen für Insassen im Justizvollzug
Wir beraten und unterstützen Sie bei Miet- und Energieschulden. Unter bestimmten Voraussetzungen bieten wir Ihnen finanzielle Hilfen in Form von Übernahme der Miet- und Energieschulden und Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII. Für Insassen im Justizvollzug besteht die Möglichkeit der Übernahme der Mietkosten zur Beibehaltung des Wohnraums während der Inhaftierung. Untersuchungshaftinsassen können ein Taschengeld beantragen. Außerdem können auch Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII gewährt werden.
Bei Miet- oder Energieschulden stellen Sie einen Antrag auf Übernahme!
- als erwerbstätige Person (15-65 Jahre): beim Eigenbetrieb Jenarbeit (Stadtrodaer Str. 1)
Sekretariat Telefon 0049 3641 49-4701 - als nicht erwerbstätige Person (im Renten- oder ohne Sozialleistungsbezug): zur Anspruchsberechnung beim Leistungsbetreuer der Grundsicherung Lutherplatz 3
Bürger mit Ablehnungsbescheiden von Jenarbeit und Bürger im Justizvollzug melden sich bitte bei:
Frau Körner
2. Etage, Zimmer 2_19
Lutherplatz 3
07743 Jena
Telefon 0049 3641 49-4664
Die notwendigen Formulare stehen unter „Unterlagen“ zum Download bereit.
Unterlagen
Schuldnerberatung/Verbraucherinsolvenzberatung
Bitte bringen Sie Originalunterlagen nur nach Absprache mit der Beratungsstelle zum Erstgespräch in die Beratungsstelle mit.
Die genaue Einnahme- und Ausgabesituation zu kennen und zu gestalten, ist ein sehr wichtiger Teil der Schuldnerberatung. Bitte schauen Sie sich die Unterlagen an.
- Fragebogen persönliche Daten
- monatlicher Haushaltplan (mit Partner zusammen)
- monatlicher Haushaltsplan für Immobilie (soweit Sie eine Immobilie nutzen)
- Vermögensverzeichnis
- Entstehungsgeschichte Ihrer Schulden
- Gläubigerübersicht
Sie finden die Vordrucke unter Downloads zum Herunterladen.
Für die Antragstellung der Verbraucherinsolvenz dürfen ab dem 01.03.2002 nur noch die amtlichen Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren verwendet werden.
Seit 01.07.2010 gibt es das P-Konto. Auf Antrag können Sie den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen, sofern Unterhaltsverpflichtungen, welche Sie auch erfüllen, vorliegen. Die entsprechenden Belege sind für 3 Monate vorzulegen.
Sofern Sie Leistungen von jenarbeit erhalten, wird diese Bescheinigung dort direkt erstellt.
Miet- und Energieschulden / Justizvollzug
Den Antrag auf Gewährung von Leistung nach dem SGB XII können Sie unter „Downloads“ herunterladen und ausdrucken. Dem ausgefüllten Antrag fügen Sie bitte an (soweit vorhanden und zutreffend):
- Personalausweis/Pass
- Chipkarte der Gesetzlichen Krankenversicherung oder Unterlagen über freiwillige Krankenversicherung
- Schwerbehindertenausweis
- Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht
- Nachweis über die Höhe der Miete:
- Mietvertrag sowie letzte Mietänderungserklärung
- bei Wohn- und Einsitzrecht: Übergabevertrag
- Nebenkostennachweise
- Kündigung, Räumungsklage/Urteil
- Nachweise über sämtliches Einkommen, z. B.:
- aktuell 3 Lohnzettel + Arbeitsvertrag
- aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
- Bescheide über Betriebs-, Zusatz- und Stiftungsrenten
- Bescheide über Versorgungsbezüge
- Nachweise über Leibrenten etc.
- Wohngeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld
- BAföG, Unterhalt, ect.
- Nachweise über sämtliches Vermögen, z. B.:
- Auszüge aller vorhandenen Konten der letzten 3 Monate (lückenlos)
- Sparbücher, Festgeld- oder Geldmarktkonten
- Wertpapiere, Pfandbriefe, Anleihen
- bei Haus- und Grundvermögen: aktueller Grundbuchauszug
- bei Wohn-, Altenteils- oder Nießbrauchsrechten: Übergabevertrag
- Policen von Unfall-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen mit Nachweis des derzeitigen Rückkaufswertes
- Aktuelle Ablehnungsbescheide von jenarbeit
- Haftbescheinigung
- Einverständniserklärung Datenschutz für jenarbeit, Vermieter, Wohngeld
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag – nur für Räumungstermine | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag – offene Sprechstunde | 08:00 – 12:00 Uhr |
Da wir nicht wissen, wie viele Ratsuchende zur offenen Sprechstunde kommen, ist es ratsam, dass Sie sich bis spätestens 11:30 Uhr einfinden. Nach dem Zugang über die offene Sprechstunde arbeiten unsere Beraterinnen auch mit Terminvergaben.
Gebühren
Die Beratung ist kostenfrei.
Podcasts
La pandémie a souvent des répercussions sur les revenus de chacun. Que ce soit par le biais du chômage partiel, des temps d'arrêt pour la garde des enfants, des périodes de quarantaine, de la perte d'emploi ou ou ou...
Avec ce podcast, nous souhaitons mettre à votre disposition des conseils et des informations en cas de problèmes financiers en ces temps exceptionnels. Si vous avez des questions ou des suggestions, n'hésitez pas à nous contacter par e-mail à l'adresse suivante schuldnerberatung@jena.de(Link sendet E-Mail) ou par téléphone au 0049 3641 494603.
Conseil et argent - Épisode 1 : Crédit
À quelles conséquences dois-je m'attendre si je ne peux plus payer mon contrat de crédit, par exemple parce que je suis en chômage partiel ? Est-ce que je perdrai ma voiture si je ne peux plus payer mon crédit ?
Le premier épisode de notre podcast répond à ces questions et à bien d'autres encore sur le thème du crédit.
Argent et conseils - Épisode 2 : Compte bancaire
Crédit et compte courant dans une seule et même banque et maintenant je ne peux plus payer les mensualités. À quoi dois-je faire attention ? Puis-je protéger mon argent d'une saisie et si oui, combien ?
Le deuxième épisode de notre podcast vous propose des réponses à ces questions et à bien d'autres encore sur le thème du compte.
Argent et conseils - Épisode 3 : Loyer
Je ne peux plus payer mon loyer. Quand dois-je craindre une expulsion ? Puis-je faire quelque chose pour l'éviter ?
Le troisième épisode de notre podcast vous propose des réponses à ces questions et à bien d'autres encore sur le thème des dettes de loyer.
Argent et conseils - Épisode 4 : Électricité
Je ne peux plus payer ma facture d'électricité. Est-ce qu'il fait maintenant directement nuit dans mon appartement ? Que puis-je faire pour y remédier ?
Le quatrième épisode de notre podcast vous propose des réponses à ces questions et à bien d'autres encore sur le thème des dettes d'électricité.
Pour obtenir des informations écrites sur un grand nombre de sujets liés au conseil en matière d'endettement - également dans de nombreuses autres langues - veuillez poursuivre votre lecture ici(le lien est externe).