Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung und Studium
Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausbildung oder zum Studium zeitlich befristet und zweckgebunden erteilt werden. Der festgelegte Zweck und die damit verbundenen Auflagen gehen aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor.
Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung. Es werden die gleichen Unterlagen wie für die Erstbeantragung benötigt.
Details
Ausländern kann zur Studienbewerbung, Studienvorbereitung (beispielsweise Sprachkurs) und zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen, Fern- oder Teilzeitstudien genügen nicht.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche nach einem dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz verlängert werden.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen oder zum Schulbesuch ist in Einzelfällen möglich. Sofern die Bundesagentur für Arbeit zustimmt, kann zudem eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.
Ablauf/Fristen
Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- Ausbildungsvertrag oder Bescheinigung über die Studiendauer (erhältlich im Studierenden-Service-Zentrum bzw. im Internationalen Büro der Friedrich-Schiller-Universität Jena oder beim Studierendensekretariatsleiter der Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
- Nachweise über die Art der Finanzierung der Ausbildung/ des Studiums (beispielsweise Verpflichtungserklärung, Stipendiumsnachweis, Sperrkonto, Kontoauszüge der letzten zwei Monate, ...)
- ggf. Erklärung zur Studienfinanzierung
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Aufenthaltserlaubnis |
100,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate |
96,00 € |
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate |
93,00 € |
Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung | 98,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)