Dienstleistungen
Auf dieser Seite finden Sie Dienstleistungen der Stadt Jena auf einen Blick. Unter Dienstleistungen werden die Services verstanden, die aktiv bei der Stadt abgefragt werden können. Sie können innerhalb der Liste direkt nach dem Titel einer Dienstleistung suchen, über Kategorien oder Bereiche filtern.
Führerschein ersetzen
Sie möchten einen Führerschein nach Verlust ersetzen.
- Kraftfahrzeug / Führerschein
- Fahrerlaubnisbehörde
Führungszeugnis
Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses.
- Arbeitsmarkt
- |
- Gewerbe
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- Kraftfahrzeug / Führerschein
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- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
- Onlineservice
Fundbüro online
Im Fundbüro online können Sie schnell und unkompliziert nach Fundsachen recherchieren.
- Ordnung
- Bürgerservice
- Onlineservice
Gaststättengewerbe anmelden
Der Betrieb einer Gaststätte oder eines Imbisses muss angemeldet werden.
- Gewerbe
- Gewerbe
Geburtsurkunde - Neugeburt
Wenn das Kind in Jena geboren wird oder ist, ist das Jenaer Standesamt zuständig.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Standesamt
Gefahrguttransporte - Allgemeinverfügung § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
In der Allgemeinverfügung ist festgelegt, auf welchen Strecken im Stadtgebiet Jena bestimmte Gefahrgüter ohne separaten Antrag transportiert werden dürfen.
- Straßenverkehr & -verwaltung
- Verkehrsorganisation
Genehmigung von Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Für bestimmte Anlagen ab einer festgelegten Größe sind Genehmigungen erforderlich.
- Umwelt
- Umweltschutz
- Onlineservice
Genehmigungsfreistellung - Bauanzeige
In Gebieten mit einem qualifizierten Bebauungsplan benötigen Gebäude der Gebäudeklasse GK 1 und 2 sowie Wohngebäude der GK 3 und andere bauliche Anlagen keine Baugenehmigung, sofern keine Befreiungen und Ausnahmen vorliegen. Es genügt eine Anzeige.
- Bauordnung / Denkmalschutz
- Bauordnung
Gerichtsärztliches Gutachten
Der Fachdienst Gesundheit erstellt Gutachten zu gerichtsärztlichen Fragestellungen.
- Gesundheit
- Medizinischer Dienst
Gesundheitsausweis
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist eine Belehrung und Bescheinigung (Gesundheitsausweis) nach § 43 IfSG für einen bestimmten Personenkreis erforderlich.
- Gesundheit
- Hygiene