Dienstleistungen
Auf dieser Seite finden Sie Dienstleistungen der Stadt Jena auf einen Blick. Unter Dienstleistungen werden die Services verstanden, die aktiv bei der Stadt abgefragt werden können. Sie können innerhalb der Liste direkt nach dem Titel einer Dienstleistung suchen, über Kategorien oder Bereiche filtern.
Stadtarchiv - Auskunft und Einsichtnahme
Das Stadtarchiv gibt Auskünfte zur Stadtgeschichte und stellt archivalische Quellen für Recherchen zur Verfügung.
- Geschichte & Archive
- Archive
Städtepartnerschaften und Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Anfragen und Auskünfte
Die Stadt Jena pflegt Städtpartnerschaften in Europa, Asien, Afrika, Nord- und Mittelamerika.
- Internationales
- Kommunikation
Stadtgeschichte & Erinnerungskulturen – Anfragen / Auskünfte
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen und Fragen zur Jenaer Stadtgeschichte an unsere:n Stadthistoriker:in.
- Geschichte & Archive
- Denkmalschutz
- |
- Stadtentwicklung & -planung
Stadtplan - Auszug
Bestellmöglichkeit für Auszüge aus dem Kartenportal von Jena
- Stadtumbau / Infrastruktur
- Geoinformation
Stadtratswahl
Der Jenaer Stadtrat hat 46 Mitglieder und wird im Rhytmus von 5 Jahren gewählt.
- Statistik & Wahlen
- Bürgerservice
- |
- Stadtrat
- Onlineservice
Stadtrundgänge & Stadtführungen buchen
Ob allgemeiner Stadtrundgang, multimediale Führungen, Kinder-Stadtführungen, Themen- oder Kostümführungen – buchen Sie die passende Entdeckungstour.
- Tourismus
- Onlineservice
Standortinformationen erhalten
Alle Informationen zum Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Jena
- Wirtschaft
- Gewerbe
Statistik und Haushalt
Statistische und Haushaltsdaten
- Statistik & Wahlen
- Haushalt und Controlling
Statusabfrage beantragter Pass, Personalausweis oder eID-Karte
Sie haben die Möglichkeit den Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes online abzufragen.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
- Onlineservice
Stellplatzsatzung / Stellplatzablöse
Die für ein Bauvorhaben oder eine Nutzung nachzuweisenden notwendigen Pkw-Stellplätze gemäß § 52 ThürBO können bei entsprechender Begründung durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst werden.
- Bauordnung / Denkmalschutz
- Bauordnung