Personalausweis beantragen
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Details
Dauer der Gültigkeit
Ein Personalausweis wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.
Möglichkeiten, Funktionsweise, Sicherheitsaspekte
Bitte informieren Sie sich nach der Antragstellung über die Möglichkeiten, die Funktionsweise, Sicherheitsaspekte und den Sperrnotruf auf dem Personalausweisportal.
- Fingerabdrücke: Der Personalausweis enthält ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium, auf dem die Fingerabdrücke gespeichert werden.
- eID-Funktion: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist bei der Abholung Ihres Personalausweises der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) gemäß § 10 Abs. 1 und 2 PAuswG eingeschaltet.
- Sicherheit und Datenschutz
Ausstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres
Die Ausstellung eines Personalausweises ist möglich. Für die Beantragung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Wird der Personalausweis von nur einem Sorgeberechtigten beantragt, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) des anderen Sorgeberechtigten erforderlich. Die Anwesenheit mindestens eines Elternteils bei Beantragung und Abholung ist notwendig!
Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheiningung des Jugendamtes).
Verlust, Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Personalausweises ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Beantragung für Personen unter 16 Jahren, ist die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.
Dauer der Herstellung - Bundesdruckerei
Für die Herstellung eines Personalausweises benötigt die Bundesdruckerei in der Regel ca. 4 - 6 Wochen.
Ausgabe / Abholung
Sie erhalten ab dem 16. Lebensjahr von der Bundesdruckerei einen sogenannten PIN-Brief. Der Brief enthält die 5stellige Geheimnummer (Transport PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Nach Erhalt des PIN-Briefs können Sie Ihren Ausweis abholen. Den PIN-Brief der Bundesdruckerei benötigen Sie bei der Abholung nicht. Bitte verwahren Sie ihn zuhause und immer getrennt vom neuen Personalausweis auf.
Bei Personen unter 16 Jahren besteht die Option sich per E-Mail über die Fertigstellung und Möglichkeit zur Abholung des Dokumentes informieren zu lassen.
Sofern Sie im Besitz eines alten, noch nicht entwerteten, Personalausweises sind, muss dieser bei der Abholung des neuen Personalausweises zur Entwertung vorgelegt werden.
Die Ausgabe der produzierten Personaldokumente erfolgt an der Zentralen Anmeldung im Erdgeschoss.
Vertretung bei der Abholung
Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen. Bitte füllen Sie dazu eine Vollmacht aus, die auch eine Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muß. Geben Sie der bevollmächtigten Person diese Vollmacht sowie Ihren bisherigen Ausweis mit. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie sich nicht vertreten lassen. Die persönliche Vorsprache ist in diesem Fall erforderlich.
Unterlagen
- Identitätsnachweis: Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass - sofern vorhanden und noch nicht von einer Behörde entwertet
- Namensführung: Wenn Sie ein Personaldokument beantragen, überprüfen wir, ob Ihr Name (Vorname, Nachname und andere Namensbestandteile sowie die Reihenfolge der Vornamen) korrekt erfasst ist. Dafür bringen Sie bitte je nach Ihrem Familienstand oder bei Namensänderungen folgendes Originaldokument mit:
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet oder verwitwet: Eheurkunde
- In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurkunde (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
- Lebenspartnerschaft aufgehoben: Lebenspartnerschaftsurkunde und Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Eingebürgert: Einbürgerungsurkunde und Erklärung zur Namensführung (sofern keine Erklärung zur Namensführung erfolgte, sind zusätzlich zur Einbürgerungsurkunde die entsprechenden Unterlagen je nach Familienstand vorzulegen, siehe zuvor genannte Punkte)
- Falls Ihr Name aus anderen Gründen geändert wurde, bringen Sie bitte das entsprechende Dokument oder Gerichtsurteil mit (z.B. Urkunde über eine Namensänderung oder Beschluss nach dem Transsexuellengesetz).
- Hinweis: Wenn Sie Ihre letzte Urkunde vom Standesamt Jena verloren haben, können Sie eine neue Urkunde einfach online beantragen. Urkunden und Urteile in nicht deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein neues (nicht älter als 3 Monate!), biometrisches Lichtbild mit. Das Bild muss 3,5x4,5 cm groß sein.
- Zustimmungserklärung und Sorgerechtsnachweis bei Beantragung für Personen unter 16 Jahren
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 € |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 € |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgerservice (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Rechtsgrundlagen
- Bundespersonalausweisgesetz
- Thüringer Personalausweisgesetz