Servicios
En esta página encontrará los servicios de la ciudad de Jena de un vistazo. Los servicios son los que se pueden solicitar activamente a la ciudad.
Puede buscar dentro de la lista directamente por el título de un servicio, filtrar por categorías o áreas.
Führerschein ersetzen
Sie möchten einen Führerschein nach Verlust ersetzen.
- Kraftfahrzeug / Führerschein
- Fahrerlaubnisbehörde
Führungszeugnis
Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses.
- Arbeitsmarkt
- |
- Gewerbe
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- Kraftfahrzeug / Führerschein
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- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Bürgerservice
- Onlineservice
Fundbüro online
Im Fundbüro online können Sie schnell und unkompliziert nach Fundsachen recherchieren.
- Ordnung
- Bürgerservice
- Onlineservice
Gaststättengewerbe anmelden
Der Betrieb einer Gaststätte oder eines Imbisses muss angemeldet werden.
- Gewerbe
- Gewerbe
Geburtsurkunde - Neugeburt
Wenn das Kind in Jena geboren wird oder ist, ist das Jenaer Standesamt zuständig.
- Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
- Standesamt
Gefahrguttransporte - Allgemeinverfügung § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
In der Allgemeinverfügung ist festgelegt, auf welchen Strecken im Stadtgebiet Jena bestimmte Gefahrgüter ohne separaten Antrag transportiert werden dürfen.
- Straßenverkehr & -verwaltung
- Verkehrsorganisation
Genehmigung von Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Für bestimmte Anlagen ab einer festgelegten Größe sind Genehmigungen erforderlich.
- Umwelt
- Umweltschutz
- Onlineservice
Genehmigungsfreistellung - Bauanzeige
In Gebieten mit einem qualifizierten Bebauungsplan benötigen Gebäude der Gebäudeklasse GK 1 und 2 sowie Wohngebäude der GK 3 und andere bauliche Anlagen keine Baugenehmigung, sofern keine Befreiungen und Ausnahmen vorliegen. Es genügt eine Anzeige.
- Bauordnung / Denkmalschutz
- Bauordnung
Gerichtsärztliches Gutachten
Der Fachdienst Gesundheit erstellt Gutachten zu gerichtsärztlichen Fragestellungen.
- Gesundheit
- Medizinischer Dienst
Gesundheitsausweis
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist eine Belehrung und Bescheinigung (Gesundheitsausweis) nach § 43 IfSG für einen bestimmten Personenkreis erforderlich.
- Gesundheit
- Hygiene