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Reisepass beantragen

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

Ein Reisepass wird bis Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich, es wird immer ein neues Dokument ausgestellt.

Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten. Beachten Sie bitte immer die Einreisebestimmungen der betreffenden Staaten.

Längere Produktionszeiten von Reisepässen

Aufgrund des hohen Aufkommens bei der Bundesdruckerei verzögert sich die Produktionszeit der Reisepässe auf 10 bis 12 Wochen (ohne Gewähr). Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung. Sollten Sie den Reisepass an einem konkreten Tag benötigen, empfehlen wir gegebenfalls die Beantragung eines Reisepasses im EXPRESS-Bestellverfahren. Nur im EXPRESS-Bestellverfahren wird ein Lieferdatum garantiert (siehe Ablauf/Fristen).

Kinderreisepass seit 01.01.2024 abgeschafft

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Die bis zum 31.12.2023 ausgestellten Dokumenten behalten ihre Gültigkeit, längstens für ein Jahr. Eine Verlängerung oder Änderung bzw. Aktualisierung der Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.

Seit dem 01.01.2024 kann für Kinder nur noch ein 'normaler' Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden. Beachten Sie bitte immer die Einreisebestimmungen der betreffenden Staaten.

Nähere Information zur Abschaffung des Kinderreisepasses finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Dauer der Gültigkeit

Ein Reisepass wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Ausstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres

Reisepässe für minderjährige Kinder können nur mit Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) der sorgeberechtigten Elternteile beantragt werden. Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheiningung des Jugendamtes).

Hat das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist bei der Beantragung die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.

Verlust, Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.

Antragstellung

Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Beantragung für Personen unter 18 Jahren, ist die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.

Dauer der Herstellung - Bundesdruckerei

Für die Herstellung eines Reisepasses benötigt die Bundesdruckerei in der Regel ca. 4 - 6 Wochen (ohne Gewähr). Bei der Standardbestellung wird kein Lieferdatum garantiert.

In eiligen Fällen und bei gewünschtem garantierten Lieferdatum, können Sie einen Reisepass im EXPRESS-Bestellverfahren beantragen (zusätzliche Kosten). Dann erhalten Sie das Dokument innerhalb von 3 Werktagen (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage). Hierzu müssen Sie den Antrag bis 11:00 Uhr stellen, damit diese Frist gewahrt werden kann. Bitte beachten Sie diese Maßgabe bei Ihrer Terminbuchung.

Beispiele Lieferzeiten im EXPRESS-Bestellverfahren
 
Tag der Antragstellung
Produktionszeitraum (1. und 2. Werktag)
Zustellung in der Behörde bis 12:00 Uhr (3. Werktag)
Montag bis 11:00 Uhr Dienstag und Mittwoch Donnerstag
Dienstag bis 11:00 Uhr Mittwoch und Donnerstag Freitag
Mittwoch bis 11:00 Uhr Donnerstag und Freitag Montag
Donnerstag bis 11:00 Uhr Freitag und Montag Dienstag
Freitag bis 11:00 Uhr Montag und Dienstag Mittwoch
Samstag - keine Bestellung siehe Montag siehe Montag
Sonn- und Feiertag - keine Produktion und Zustellung

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich der Produktionszeitraum an Feiertagen, die auf Werktage fallen, entsprechend verschiebt. An Feiertagen erfolgt keine Zustellung. Maßgebend sind die Feiertage in Thüringen und Berlin (Produktionsstandort).

 

Muss es noch schneller gehen, können Sie bei Vorlage entsprechender Nachweise zur Eilbedürftigkeit einen sogenannten Vorläufigen Reisepass beantragen (siehe Links).

Ausgabe / Abholung

Sofern Sie im Besitz eines alten, noch nicht entwerteten, Reisepasses sind, muss dieser bei der Abholung des neuen Reisepasses zur Entwertung vorgelegt werden. Die Ausgabe des Reisepasses erfolgt grundsätzlich an die antragstellende Person. Lediglich bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.

  • Identitätsnachweis: Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass - sofern vorhanden und noch nicht von einer Behörde entwertet
  • Namensführung: Wenn Sie ein Personaldokument beantragen, überprüfen wir, ob Ihr Name (Vorname, Nachname und andere Namensbestandteile sowie die Reihenfolge der Vornamen) korrekt erfasst ist. Dafür bringen Sie bitte je nach Ihrem Familienstand oder bei Namensänderungen folgendes Originaldokument mit:
    • Ledig: Geburtsurkunde
    • Verheiratet oder verwitwet: Eheurkunde
    • In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurkunde (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
    • Lebenspartnerschaft aufgehoben: Lebenspartnerschaftsurkunde und Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Eingebürgert: Einbürgerungsurkunde und Erklärung zur Namensführung (sofern keine Erklärung zur Namensführung erfolgte, sind zusätzlich zur Einbürgerungsurkunde die entsprechenden Unterlagen je nach Familienstand vorzulegen, siehe zuvor genannte Punkte)
    • Falls Ihr Name aus anderen Gründen geändert wurde, bringen Sie bitte das entsprechende Dokument oder Gerichtsurteil mit (z.B. Urkunde über eine Namensänderung oder Beschluss nach dem Transsexuellengesetz).
    • Hinweis: Wenn Sie Ihre letzte Urkunde vom Standesamt Jena verloren haben, können Sie eine neue Urkunde einfach online beantragen. Urkunden und Urteile in nicht deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein neues (nicht älter als 3 Monate!), biometrisches Lichtbild mit. Das Bild muss 3,5x4,5 cm groß sein.
  • Zustimmungserklärung und Sorgerechtsnachweis bei Beantragung für Personen unter 18 Jahren

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Personen unter 24 Jahren, Standard 37,50 €
Personen unter 24 Jahren, EXPRESS innerhalb von 3 Werktagen 69,50 €
Personen unter 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 59,50 €
Personen unter 24 Jahren, EXPRESS innerhalb von 3 Werktagen, 48 Seiten (Vielreisende) 91,50 €
Personen ab 24 Jahren, Standard 70,00 €
Personen ab 24 Jahren, EXPRESS innerhalb von 3 Werktagen 102,00 €
Personen ab 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 92,00 €
Personen ab 24 Jahren, EXPRESS innerhalb von 3 Werktagen, 48 Seiten (Vielreisende) 124,00 €