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Dienstleistungen

Auf dieser Seite finden Sie Dienstleistungen der Stadt Jena auf einen Blick. Unter Dienstleistungen werden die Services verstanden, die aktiv bei der Stadt abgefragt werden können. Sie können innerhalb der Liste direkt nach dem Titel einer Dienstleistung suchen, über Kategorien oder Bereiche filtern.

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.
    • Arbeitsmarkt
    • |
    • Gesundheit
    • |
    • Jugend & Soziales
    • Bürgerservice

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    • Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
    • Bürgerservice

Vorläufigen Reisepass beantragen

Muss die Ausstellung eines Reisedokumentes sofort erfolgen, können Sie einen sogenannten vorläufigen Reisepass beantragen.
    • Internationales
    • |
    • Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
    • Bürgerservice

Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates

Die Mitglieder des Ortsteilrates werden zugleich mit den Stadtratsmitgliedern gewählt. Die Amtszeit beginnt und endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates.
    • Statistik & Wahlen
    • Bürgerservice
    • Onlineservice

Wiederzulassung Kfz nach Außerbetriebsetzung

Die Wiederzulassung eines Kfz ist nach einer Stilllegung zügig möglich. Wenn das Fahrzeug mindestens 7 Jahre abgemeldet war, gelten andere Regularien.
    • Kraftfahrzeug / Führerschein
    • Bürgerservice
    • Onlineservice

Wohnung abmelden

Ihre Nebenwohnung können Sie bei der Gemeinde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Ihren Wegzug ins Ausland melden Sie bitte Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
    • Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
    • |
    • Wohnen / Umzug
    • Bürgerservice

Wohnung anmelden

Eine Wohnung in Jena können Sie persönlich oder online anmelden. Die Frist beträgt 2 Wochen ab Einzug.
    • Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
    • Bürgerservice
    • Onlineservice

Wohnung ummelden

Eine Wohnung in Jena können Sie persönlich oder online ummelden. Die Frist beträgt 2 Wochen ab Einzug.
    • Melde-, Personenstands- & Ausländerwesen
    • |
    • Wohnen / Umzug
    • Bürgerservice
    • Onlineservice